1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Osterhaus Consulting GmbH (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz "Kunde" genannt), insbesondere (aber nicht abschließend) im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen wie Beratungen und/oder Coachings (nachfolgend kurz „Dienstleistungen“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Der Kunde bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste des ANBIETERS, Unternehmer zu sein und ausschließlich im Hinblick auf seine (ggf. neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienste des Anbieters in Anspruch zu nehmen.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung vorab ausdrücklich zu. Die AGB des ANBIETERS gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2.1 Der ANBIETER bietet unterschiedliche Dienstleistungen, insbesondere die Teilnahme an sogenannten Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen, an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Dienstleistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich – vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen – aus der Übersicht Leistungen (https://jaschaosterhaus.com/angebot).
2.2 Über das Anbieten von Dienstleistungen hinaus wird dem Kunden gegenüber kein bestimmter Erfolg geschuldet.
2.3 In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Coaching-,
Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein
Leistungsbestimmungsrecht zu.
3.1 Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERs auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2 Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem ANBIETER kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon) oder schriftlich erfolgen (zB per E-Mail). Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von dem ANBIETER zu erhalten.
3.3 Fernmündlich kommen Verträge zwischen dem ANBIETER und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass der ANBIETER das Gespräch und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4 Bei schriftlichem Vertragsabschluss (zB per E-Mail) gilt:
Der ANBIETER bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den ANBIETER dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim ANBIETER eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt innerhalb von drei Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder spätestens durch die Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden.
4.1 Für die Dienstleistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Leistungsbeschreibung geltende Vergütung. Soweit keine Vergütung angegeben ist, gilt die jeweilige individuell vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. einer etwaigen anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar.
5.1 Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.
5.2 Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
6.1 Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren, wenn nichts abweichendes vereinbart ist. Alternativ können auch andere Zahlungsmodalitäten (zB Zahlung per Kreditkarte) und/oder die Nutzung von Zahlungsdiensten vereinbart werden. Wenn der ANBIETER dem zustimmt, können Ratenzahlungen vereinbart werden.
6.2 Scheitert das vereinbarte Zahlungsmittel, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung, oder widerspricht der Kunde schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
7.1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen zurückzubehalten.
7.2. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 8.2 bis 8.4.
8.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
8.3 Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
10.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
10.2 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer des Vertrags ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und zieht eine durch den ANBIETER festzusetzende und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe nach sich.
10.3 Der Kunde stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen der Sitzungen angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt ausgewertet werden dürfen.
11.1 Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern Verträge. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Verbraucher zur Erlangung von Dienstleistungen des ANBIETERS beim Vertragsschluss als Unternehmer ausgibt, obwohl er eigentlich Verbraucher ist.
12.1 Erfüllungsort ist Luzern in der Schweiz. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in Luzern, Schweiz, zuständig. Alternativ kann der ANBIETER die Gerichte am Sitz des Kunden in Anspruch nehmen.
12.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem ANBIETER und dem Kunden sowie alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) Anwendung. Ausgeschlossen ist die Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
1. Garantieziel
Wir stehen zu unseren Methoden und garantieren unseren Kunden daher, dass sie innerhalb von 90 Tagen seit Beginn ihres Coachings/Beratung mit der Osterhaus Consulting GmbH drei neue Aufträge generieren oder einen Umsatz von 10.000,00€ erzielen werden. Die Garantie ist gültig, für alle Neuverträge ab dem 23. Oktober 2024. Für Verträge, die vor dem 7. August 2024 abgeschlossen wurden, entfaltet die Garantie gemäss dieser Bestimmung keine Wirkung.
2. Garantiebedingungen
Damit der Kunde von unserer Geld-Zurück Garantie profitieren kann, hat er nachfolgende Voraussetzungen, während der 90-tägigen Garantie-Dauer kumulativ zu erfüllen:
Stand: August 2024